Weniger Beschwerden im Jahr 2018

Der ÖWR-Jahresbericht über Beschwerden des Jahres 2018 stellt u. a. „Stopp“- Entscheidungen, die „Top 3“-Beschwerdegründe, Werbemedien sowie die Beschwerdeentwicklung im 8-Jahresvergleich vor.

Im Jahr 2018 wurden beim Österreichischen Werberat insgesamt 316 Beschwerden eingebracht. Diese Anzahl von Beschwerden führte zu 194 Entscheidungen. Dabei stehen 12 Stopp-Entscheidungen und 16 Sensibilisierungssprüchen, 47 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat spiegelt sich in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen. So haben 16 betroffene Unternehmen ihre Werbemaßnahmen, noch vor einleiten des Beschwerdeverfahrens, zurückgenommen.

„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken“.

Gemeint sind damit die 241 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und VertreterInnen von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger. Denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Uns ist wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen“.

Top3 und weitere Beschwerde-Gründe

Der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ führt wie in den Jahren zuvor, das Ranking mit 66 Entscheidungen (2017: 87) an.

Auch heuer rangiert auf Platz 2 der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ mit 36 Entscheidungen (2017: 40). Der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ belegt mit 31 Entscheidungen (2017: 31), wie in den beiden letzten Jahren, Platz 3 des Rankings.

15 Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ (2017: 10) und ist somit im Vergleich zum Vorjahr ansteigend. Ebenfalls sind die Entscheidungen betreffend „Gewalt“ auf 11 Entscheidungen (2017:8) angestiegen.

Der Grund „Rechtswidriges Werbeumfeld“ – es handelt sich um Werbesujets auf illegalen Online-Umfeldern – ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, erforderte dennoch 8 Entscheidungen (2017: 12).

Im Mittelfeld finden sich wie im Vorjahr „Rassismus“ mit 7 Entscheidungen (2017: 6) und „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ (2017: 2) mit 5 Entscheidungen wider. In beiden Fällen ist jedoch eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Dies trifft auch auf den Grund „Sicherheit“ (2017: 2) mit 3 Entscheidungen zu.

Anders als im Vorjahr, gab es einen leichten Rückgang bei den Gründen „Verletzung religiöser Gefühle“ und „Diskriminierung älterer Menschen“ (2017: jeweils 3), so sind in diesem Jahr jeweils 2 Entscheidungen dazu getroffen worden.

Erfreulich war zu verzeichnen, dass der Beschwerdegrund „unlauterer Wettbewerb“ (2017:7) heuer nur mehr mit 2 Entscheidungen schlagend wurde. Ebenfalls 2 Entscheidungen liegen zu den Beschwerdegründen „Umwelt“ (2017: 1) und „Kraftfahrzeuge“ (2017: 0) vor.

Schlusslichter im Ranking mit jeweils 1 Entscheidung sind die Gründe „Tierschutz“ (2017: 1) und „Gesundheit“ (2017: 5)

Entgegen dem Vorjahr findet man dieses Jahr ein Ranking, wie in den vorangegangenen Jahren, wieder. 2018 übernahm im Ranking bei den betroffenen Medien wieder der „TV-Spot“ (2017: 38) mit 49 Entscheidungen den ersten Platz. Das Medium „Plakat“ folgt auf Platz 2 (2017: 39) mit 32 Entscheidungen. Starken Rückgang verzeichnet gegenüber dem Vorjahr das Medium „Internet“ (2017: 52) mit 29 Entscheidungen.

Entgegen dem Vorjahr findet man dieses Jahr ein Ranking, wie in den vorangegangenen Jahren, wieder. 2018 übernahm im Ranking bei den betroffenen Medien wieder der „TV-Spot“ (2017: 38) mit 49 Entscheidungen den ersten Platz. Das Medium „Plakat“ folgt auf Platz 2 (2017: 39) mit 32 Entscheidungen. Starken Rückgang verzeichnet gegenüber dem Vorjahr das Medium „Internet“ (2017: 52) mit 29 Entscheidungen.

Beschwerden im 8-Jahres-Vergleich

Der Jahresvergleich lässt erkennen, dass im Jahr 2018 weniger Beschwerden gegenüber dem Vorjahr eingebracht wurden und somit auch weniger Entscheidungen erforderlich waren. Entsprechend wurden 188 Beschwerden weniger eingegeben, die zu einer geringeren Entscheidungssumme (minus 34 Entscheidungen) als im Jahr zuvor führte. Der 8-Jahres-Vergleich zeigt jedoch, dass mit 194 Fällen, die übliche Entscheidungsquote der letzten Jahre erzielt wurde.

„Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist hoch wie nie zuvor, umso wichtiger ist ein gut funktionierendes System der Selbstregulierung. Die Beschwerdeführer fühlen sich mit ihren Anliegen verstanden und sind auch bereit andere Sichtweisen zu erkennen“, so Michael Straberger abschließend.