Alles über cookies

Soll ich Sie genehmigen, JA oder NEIN? Wenn Sie als User eine Webseite besuchen wird es mit 99,9% sicherheit passieren das sich kleine Kekse (Cookies) dieser Webseite auf Ihrem Computer abspeichern. Diese Funktion dient dazu, bei einem später Besuch auf dieser Website Sie wiederzuerkennen, um Informationen und Funktionen bei diesem Besuch anbieten zu können. Für einen sind Cookies ein Fluch für andere aber auch ein Segen. Man sollte sein Surfverhalten natürlich nicht ausspionieren lassen, auf der anderen Seite erleichtern Cookies den täglichen Umgang mit dem WorldWideWeb. Deshalb sollten sie die digitalen Kekse also grundsätzlich zulassen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Cookie-Datei behalten oder löschen möchten. Jeder Internet Browser bietet bei den Sicherheits- oder Privatsphäreneinstellungen die Möglichkeit, den Empfang dieser kleinen Daten generell zuzulassen oder generell zu verweigern oder nur für bestimmte Webseiten zu erlauben. HINWEIS! Ein Cookie (vom englischen Wort für Plätzchen) ist eine winzige Textdatei, die es einer Webseite ermöglicht, einen User über seinen Browser nach einem ersten Besuch wiederzuerkennen. Cookies werden beim Schließen des Browsers in einer Textdatei auf dem Computer des Users abgelegt und beim nächsten Aufruf der Webseite (des Webservers) wieder aufgerufen. Cookies sind passiv, dass sind keine Programme können dadurch niemals Viren, Trojaner oder andere schädliche Anwendungen enthalten oder Daten von Ihrem Computer auslesen. RECHTSGRUNDLAGE Die Zulässigkeit von Cookies ist in Österreich in § 96 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geregelt. Generell gilt, dass Websitebesucher informiert werden müssen, welche personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt werden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, für welche Zwecke dies geschieht und wie lange die Daten gespeichert werden. Die Ermittlung bestimmter Daten ist erst nach Zustimmung der Besucher zulässig. Cookies sind von dieser Bestimmung dann erfasst, wenn sie geeignet sind einen Websitebesucher eindeutig zu identifizieren. Dies ist nicht erst der Fall, wenn Cookies den Namen oder die Benutzerkennung eines Websitebesuchers enthalten, sondern sobald sie – in welcher Form auch immer – geeignet sind einen Websitebesucher aus der Summe aller Besucher auszuwählen (zu individualisieren). Von der Zustimmungspflicht ausgenommen ist die Speicherung von Cookies nur dann, wenn die Cookies unbedingt erforderlich sind um einen bestimmten, vom Benutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen (etwa Coockies, die zum Betrieb eines Onlineshops oder von Online-Banking technisch unbedingt notwendig sind). Diese Cookies dürfen aber auch nur solange gespeichert bleiben, als für diesen Dienst unbedingt erforderlich, also in der Regel bis zum Ende der Bestellung oder der Banking-Nutzung.