Brexit: Digitalwirtschaft sieht EU-Datenverkehr gefährdet

Die deutsche Digitalwirtschaft warnt vor den Folgen eines ungeordneten Brexit für den grenzüberschreitenden Datenverkehr in Europa. „Kommt der harte Brexit, ist der Datenverkehr mit einem Land wie Uruguay ab dem 30. März einfacher als mit dem Vereinigten Königreich“, sagte der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, dem „Handelsblatt“ vom Dienstag.

Besondere Vorsicht ist demnach bei möglichen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO geboten, die für Drittländer besondere Regeln vorsieht.

Berg verwies auf die „hohen Bußgeldrisiken“ bei Verstößen gegen die DSGVO. Im Falle eines harten Brexits müssten EU-Unternehmen ihre britischen Geschäftspartner oder Dienstleister so behandeln, als säßen sie außerhalb der EU. Es sollten daher sämtliche Datenströme nach Großbritannien überprüft werden. „Für Unternehmen rennt die Zeit“, sagte der Bitkom-Präsident der Zeitung. „Vor allem für kleinere Betriebe sind diese Umstellungen nicht mehr zu schaffen.“

Hintergrund ist, dass Großbritannien ohne einen Brexit-Vertrag datenschutzrechtlich als Drittland eingestuft würde. Die DSGVO verlangt in solchen Fällen für die Datenübermittlung ein Datenschutzniveau, das europäischen Standards im Wesentlichen gleichwertig ist. Als sichere Drittländer in dieser Hinsicht gelten etwa Uruguay, Japan oder die USA, denen die EU-Kommission per „Angemessenheitsbeschluss“ ein angemessenes Schutzniveau bestätigt hat.

Eine solche Vereinbarung gibt es zwischen der EU und Großbritannien bisher nicht. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, rechnet im Fall eines ungeregelten EU-Austritts der Briten mit zusätzlicher Bürokratie für Firmen.

„Insbesondere für Dienstleister drohen negative Auswirkungen im Bereich des Datenschutzes“, sagte er dem „Handelsblatt“. Mit Großbritannien als Drittland entstehe „zusätzlicher Aufwand, sobald Unternehmen personenbezogene Daten auf die andere Seite des Kanals übermitteln“. Das betreffe insbesondere Banken und Versicherungen. Wansleben empfiehlt Unternehmen, zunächst zu identifizieren, welche Prozesse betroffen seien und dann Anpassungen vornehmen. „Die Zeit drängt.“