Grundrechtetag: Anwälte widmeten sich Persönlichkeitsschutz

Dem Persönlichkeitsschutz in Internet haben sich die österreichischen Rechtsanwälte am Montag im Rahmen ihres Grundrechtetags 2018 auf der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) gewidmet. Bei der Durchsetzung dieser Rechte stoßen von Hass-Postings und Fake-News Betroffene oft an Grenzen, konstatierte die auf Medien- und Persönlichkeitsschutzrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager.

Die Auswirkungen von – oftmals gezielt gestreuten – Lügen und persönlichen Beleidigungen sei „dramatisch“, weil diese sich rasend schnell und massenhaft verbreiten und potenziell auf Dauer abrufbar bleiben, berichtete Windhager. Während sich gegen die Poster rechtlich vorgehen lässt, sofern diese unter einem Klarnamen aufgetreten sind und damit ausforschbar sind, lässt sich der Host-Provider kaum zur Verantwortung ziehen, wie die Expertin anhand des sozialen Netzwerks Facebook veranschaulichte. Weder lösche Facebook Fake-Accounts noch gebe das Unternehmen User-Daten heraus. Auch inkriminierte Inhalte würden nicht einfach gelöscht.

Allenfalls lässt sich gegen eine falsche Behauptung eine Einstweilige Verfügung erwirken. In der Praxis dauere es aber zu lange, bis eine solche vom angerufenen Gericht erlassen wird, bemängelte Windhager: „Vier Wochen sind viel zu lange, wenn ein Shit-Storm abgeht.“ Selbst wenn dann die Einstweilige Verfügung vorliegt, gehe Facebook unzureichend damit um: „Das betreffende Posting wird nur in Österreich gesperrt, ist sonst aber nach wie vor abrufbar.“ Windhager ortete aufgrund dessen dringenden Handlungsbedarf. Betroffenen müsse ein rascher, effizienter und kostengünstiger Weg geebnet werden, um zu ihrem Recht zu kommen.

Dass Facebook und andere Social Media-Dienste sich bloß als Plattformen sehen und mit den Inhalten, die Nutzer auf dieser platzieren, nichts zu tun haben wollen, bezeichnete Walter Berka, emeritierter Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, als „grundsätzlich falsch“. Effektiver Grundrechtsschutz bedeute, „dass man sich über die Verantwortlichkeit sozialer Medien den Kopf zerbrechen muss“. Berka bedauerte die gegenwärtige „Ohnmacht der Nutzer“, was etwa die „Löschungsstrategie“ von Facebook betrifft.

Zum Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in seine Persönlichkeitsrechte dürften die Grenzen der Meinungsfreiheit aber nicht eingeschränkt werden, gab Berka zu bedenken. Soweit Lücken des Rechtsschutzes bestehen, müsse der Gesetzgeber „punktuelle Änderungen“ vornehmen. Eine rote Linie, die bei der Meinungsäußerung auf sozialen Netzwerken aber keinesfalls überschritten werden darf, sieht Berka dann gegeben, wenn damit Einfluss auf die korrekte Durchführung von Wahlen genommen oder eine gezielte Desinformationskampagne – etwa gegen Minderheiten – betrieben wird.