Reichweiten-Messung klappt in Österreich

In Deutschland können künftig keine Online-Reichweiten von Jugendlichen unter 16 Jahren mehr gemessen werden. In Österreich ist man vorbereitet.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – wenige Tage bereits in Kraft – hat die Werbe- und Medienwelt ordentlich durcheinandergewirbelt. Nun ist in Deutschland eine neue Problematik aufgetaucht: Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (Agof) kann keine Online-Reichweiten von Jugendlichen unter 16 Jahren mehr messen, da Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Einwilligung der Eltern nicht getrackt werden dürfen. In Österreich ist man da besser vorbereitet.
Vorbereitet. „Die EU-DSGVO sieht u.a. vor, dass die Einwilligung eines Kindes zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nur wirksam ist, wenn das Kind bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat“, erläutert Gerlinde Hinterleitner, Präsidentin der Österreichischen Webanalyse (ÖWA). Die Mitgliedstaaten können jedoch durch Rechtsvorschriften („Öffnungsklausel“) eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf. „Im Datenschutz-Anpassungsgesetz hat Österreich die Altersgrenze für die Einwilligung eines Kindes bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft mit dem 14. Lebensjahr festgelegt“, so die ÖWA-Präsidentin weiter: „Somit haben wir – anders als in Deutschland, die offensichtlich keine Anpassung vorgenommen haben – diese Thematik in Österreich nicht.“
Zukunft. Ist solch eine Entwicklung tatsächlich ein Problem für die Online-Branche? Für Österreich, gibt sich Hinterleitner erleichtert, stelle sich derzeit diese Frage nicht, nachdem die angesprochene Thematik nicht existiert. Dafür ergeben sich ganz andere Herausforderungen, meint die ÖWA-Präsidentin: „Wichtig aus meiner Sicht ist, dass es diesbezüglich gleiche Bedingungen für alle Mediengattungen gibt. Fernsehen z.B. hat ein Problem, da diese die Reichweite bisher für Personen ab 12 Jahren gemessen haben.“
Zustimmung. Walter Zinggl, Obmann der Arbeitsgemeinschaft Teletest (AGTT), sieht diese Problematik für die Gattung TV freilich nicht: „Die GfK Austria hat für das Teletest-Panel seit Jahresanfang die Zustimmung für die Teletest-Reichweitenmessung explizit auch für alle Kinder eingeholt. Wir sind weiter mit 3+ in der Fernsehforschung dabei.“ Auch die Streaming-Dienste der AGTT-Sender würden nicht unter die „Problematik-Sicht“ fallen, so Zinggl weiter: „Es werden in Zukunft unsere Zielgruppendaten aus dem GfK-Cookie Panel stammen, welches eine Altersuntergrenze von 14 Jahren hat.“
Autor: Erika Hofbauer