Viele Brösel durch Cookie-Urteil

© Niklas Schaubelt
Alexandra Vetrovsky-Brychta, GF Forum Verlag Vizepräsidentin iab austria

Das veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der „Cookie“-Entscheidung sorgt in der Werbewirtschaft für große Verunsicherung.

Statt Rechtssicherheit und Klarheit mehr Fragen und Unsicherheit. Die (digitale) Werbewirtschaft sieht das vom Europäischen Gerichtshof kürzlich veröffentlichte, so genannte „Cookie-Urteil“, äußerst kritisch. Hintergrund: Das Setzen von Cookies macht eine aktive Zustimmung des Users (Opt-In) notwendig. So weit, so klar. Unklar ist jedoch, wie oft und in welcher Ausführung dies zu erfolgen hat, kritisierte man jüngst bei einer Diskussionsrunde des Interactive Advertising Bureau Austria (iab). Zudem werde beim Urteil des EUGH nicht darauf eingegangen, welche Cookies vom User ein Opt-In benötigen. Denn, ob sich die aktive Einwilligung durch Häkchensetzen nur auf Werbecookies oder auch auf funktionale und technische Cookies bezieht, geht aus dem Urteil ebenso nicht hervor, wie die Ausführlichkeit ihrer Auflistung, heißt es seitens des iab weiter. Während sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich auf den Schutz der User und seinen personenbezogenen Daten bezieht, gibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) bereits seit 2003 vor, auch die Erfassung von nicht-personenbezogene Daten im Impressum auszuweisen. Der Rechtsspruch des EUGH bezieht sich dagegen auf beides, personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten und macht damit die Einwilligung durch den User für das Setzen von Cookies noch vor dem Besuch der Website verpflichtend. Eine Ausweisung im Impressum, wie bei der DSGVO vorgegeben, reicht nicht mehr aus.

Daten-Probleme

Werbetreibende sehen darüber hinaus eine Problematik im Einsatz von Analyse-Tools und befürchten einen deutlichen Rückgang in der Gewinnung von Daten. Das erschwert das Targeting, weshalb sich die Werbewirtschaft künftig mit enormen Verlusten konfrontiert sieht. Nach aktuellem Stand entscheidet zwar die Judikatur noch von Fall zu Fall, beispielsweise, ob Cookies zur Vertragserfüllung, wie Warenkorb-Cookies bei Online-Shops, nach der Sitzung gelöscht werden müssen oder ob sie dauerhaft auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden dürfen. Dennoch bleiben viele offenen Fragen, weshalb das iab zusammen mit der Wirtschaftskammer Österreich daran arbeiten wird, einheitliche und transparente Standards für die Werbewirtschaft zu entwickeln, heißt es.

Befürchtungen

Wie kann nun konkret der Werbewirtschaft geholfen werden? Alexandra Vetrovsky-Brychta, Geschäftsführerin des Forum Verlages und iab-Vizepräsidentin, zeigt sich pragmatisch: „Das konkludente Einverständnis, wie es bisher bei fast allen Cookie-Bannern gehandhabt wurde, ist am Ende. Eine aktive Handlung ist nötig.“ Dazu muss im Vorfeld analysiert werden, welche Arten von Cookies zur Anwendung kommen, so Vetrovsky-Brychta: „Für die technisch erforderlichen Cookies braucht es keine Zustimmung. Die restlichen Arten sollten in verständlichen Übergruppen zusammengefasst werden und von den Usern aktiv bewilligt werden.“ Wichtig sei, die Einwilligung bereits zu bekommen, bevor ein Cookie gesetzt wird, denn: „Von Rechtssicherheit ist auch durch diesen zusätzlichen Aufwand noch keine Rede. Es bleiben zahlreiche Fragen weiterhin offen: Beispielsweise nach Ausnahmen von der Einwilligung, wenn die Cookies zur Vertragserfüllung notwendig sind.“ Welche Entwicklung erwartet sie aufgrund dessen in naher Zukunft für die werbetreibenden Unternehmen? „Kurzfristig kommt es wieder zu einer Verunsicherung, die sich negativ auf das Geschäft auswirkt, weil viele Unternehmen zuerst abwarten. Das iab austria wird zeitnahe ein Framework entwickeln und dies der Datenschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen“, so die iab-Vizepräsidentin. Das sei ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit und eine der Kernaufgaben des iab austria, gemeinsam mit dem Gesetzgeber verlässliche Standards zu entwickeln: „Wir arbeiten an einem Code-of-Conduct für Cookie-Banner. Trotz aller Bemühungen ist das EUGH-Urteil mit seinen Auswirkungen ein weiterer Wettbewerbsnachteil für europäische Anbieter, von dem die U.S.-Digitalgiganten profitieren werden“, befürchtet Vetrovsky-Brychta: „Facebook ist beispielsweise hinter seinen Login-Walls nicht von Cookies abhängig. Die schwierigen Rahmenbedingungen für europäische Medien und Anbieter verschlechtern sich weiter.“

Änderung?

Dieses Urteil zeige eindrücklich, so Vetrovsky-Brychta, dass die ePrivacy-Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung nicht kommen darf, wenn der europäischer Markt nicht weiter belastet werden soll: „Sie hängt nach wie vor als großes Damoklesschwert über der Branche. Sie ist der Nachfolger der jetzt gültigen ePrivacy-Richtlinie, die im österreichischen Telekommunikationsgesetz national umgesetzt wurde. Jetzt wäre es wünschenswert, die Diskussion um die ePrivacy-Verordnung in die anlaufende Evaluierung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu integrieren.“