Viel Kritik an der Urheberrechtsnovelle

Mit dem gestrigen Mittwoch ist die Begutachtungsfrist zur Urheberrechtsnovelle zu Ende gegangen. Der bereits im Vorfeld intensiv diskutierte Entwurf des Justizministeriums hat zahlreiche Stellungnahmen erhalten. Mit der Novelle will die Regierung die 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Copyright-Richtlinie umsetzen, die eigentliche Frist dafür war bereits Anfang Juni verstrichen. Und auch jetzt gibt es offenbar noch viel Erklärungsbedarf.

So erkennt etwa die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft im aktuellen Entwurf „an mehreren Stellen deutliche Verbesserungen“, wie die Interessensgruppe in einer Aussendung mitteilte. Allerdings würden Video- und Tonausschnitte von bis zu 15 Sekunden „faktisch rechtefrei gestellt“ und weiters mit dem „‚Pre-Flagging‘ eine Art Freibrief für Rechtsverletzungen eingeführt“. Beide „Schlupflöcher“ für Sharing-Plattformen seien ersatzlos zu streichen. Insgesamt votiere man dafür, den österreichischen Text nah an der EU-Richtlinie umzusetzen. Die Allianz hat sich überdies mit einem Offenen Brief an die Politik, vom Bundeskanzler bis zum Justizministerium, gewandt, um Verbesserungen einzufordern.

Ähnlich formulierte es die Grundrechtsplattform epicenter.works, wenngleich sich die Kritikpunkte teils gegensätzlich lesen: „Der österreichische Sonderweg droht wieder mal zu floppen.“ Die geplanten Uploadfilter würden zu einer Sperre legaler Inhalte führen und „stellen somit eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit dar“. Die Bagatellgrenze bei kurzen Video- und Tonausschnitten sei wiederum zu niedrig angesetzt, nicht zuletzt auch bei Textpassagen. Zudem hätten Rechteinhaber die Möglichkeit, Inhalte präventiv durch Uploadfilter zu sperren, womit die Schutzmaßnahmen zur Meinungsfreiheit umgangen werden. Und schließlich wurde die Verwertungsgesellschaftspflicht beim vorgesehenen Leistungsschutzrecht scharf kritisiert.

Die IG Autorinnen Autoren wiederum stößt sich allem voran an der Verlegerbeteiligung, durch die die Ertragsaufteilung aus den Verwertungsgesellschaften geregelt wird. „Es ist vollkommen unverständlich, wie es dazu kommen konnte, diesen Passus, wie er war, zum Nachteil aller im literarischen Betrieb zu ändern“, wurde es in der Stellungnahme formuliert. Hier zeige sich „der Geist der ganzen Novelle“, die die EU-Richtlinie auf der untersten Stufe umsetze und sich zudem „sogar noch über bestehende vertragliche Regelungen zwischen Autor/inn/en und Verlagen“ hinwegsetzt.

Der Österreichische Musikrat sieht in den europaweiten Umsetzungen der EU-Richtlinie „große Ungerechtigkeiten und fortgeschriebene Unsicherheiten“ für Künstler, Produzenten und User. Gefordert werden u.a. Direktvergütungen im Onlinebereich, ein allgemeiner Vergütungsanspruch für Onlinenutzungen direkt gegen die Plattform und Vergütungsansprüche für freie Werknutzung sowie Bagatellnutzungen. „Warum sollen österreichische Kunst- und Kulturschaffende schlechter gestellt werden als die deutschen Kolleg_innen?“

Ende September wurde zudem von der Initiative Urhebervertragsrecht eine Onlinepetition gestartet, die „faires Urheberrecht für österreichische Künstler*innen“ einfordert. Bis dato haben diese mehr als 2.200 Menschen unterzeichnet. Dem Aufruf haben sich prominente Künstlerinnen und Künstler wie Elfriede Jelinek, Cornelius Obonya, Monika Helfer, Arno Geiger, Reinhold Bilgeri oder Karl Markovics angeschlossen.

Das Justizministerium hielt in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA fest, dass die eingelangten Reaktionen wie üblich geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf einfließen. „Im Urheberrecht sind sehr viele unterschiedliche Interessen betroffen. Es gilt daher einen Ausgleich herzustellen zwischen den Internetnutzern, den Kulturschaffenden, Urhebern und Verwertungsgesellschaften.“