APA lehnt staatliche Finanzkontrolle ab

Die APA – Austria Presse Agentur warnt vor einer möglichen staatlichen Finanzkontrolle der Nachrichtenagentur und fordert im Begutachtungsverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz deshalb eine Klarstellung durch die Regierung. Konkret geht es um die künftigen Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Unabhängige Medien, die mehrheitlich in privatem Besitz stehen, dürfen von einer Ausweitung der staatlichen Finanzkontrolle nicht betroffen sein, heißt es in der APA-Stellungnahme.

Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes soll künftig bereits bei 25 Prozent Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten. Bisher galt ein Schwellenwert von 50 Prozent. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die seit 75 Jahren unabhängige Nachrichtenagentur APA aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird. Eine solche Einbeziehung der APA in die Kontrolle des Rechnungshofes wäre „demokratie- und medienpolitisch äußerst bedenklich und systemwidrig sowie verfassungsrechtlich gar nicht zulässig“, so die APA-Geschäftsführer Clemens Pig und Karin Thiller.

Die APA wurde am 1. September 1946 auf Initiative der Nachrichtenagenturen AP und Reuters als von Staat und Regierung unabhängige und privatwirtschaftlich organisierte Genossenschaft gegründet. AP und Reuters hatten sich nach dem Zweiten Weltkrieg dafür stark gemacht, dass in Deutschland, Österreich, Italien und Japan unabhängige Nachrichtenagenturen entstehen, die am „Free Flow of Information“ teilnehmen. Die APA befand sich zunächst im Eigentum der Tageszeitungen des Landes. Später kam der ORF mit Hörfunk (23 Prozent) und TV (22 Prozent) dazu. Der öffentlich-rechtliche Sender hält heute in Summe 45,6 Prozent der Anteile. Die Tageszeitungen besitzen mit rund 55 Prozent die Mehrheit der Anteile.

Die APA geht davon aus, dass eine Kontrolle der privaten Nachrichtenagentur durch den Rechnungshof nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre dies auch nicht begründet, halten Pig und Thiller unter Verweis auf ein für die APA erstelltes Gutachten des Salzburger Verfassungsrechtlers Walter Berka sowie die Rechtsexpertise des Anwalts Michael Pilz fest.

Zum einen würden durch eine staatliche Gebarungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle mehrheitlich privater Mediendienste grundrechtliche Garantien der Medienfreiheit verletzt. Zum anderen sei die in den 1980er-Jahren festgelegte Prüfung des ORF und seiner Beteiligungen ab 50 Prozent heute nicht einfach durch die Hintertür auf ORF-Minderheitsbeteiligungen erweiterbar, zumal der ORF kraft Verfassungsbestimmung einer Sonderzuständigkeit des Rechnungshofes unterliegt.

Pig und Thiller weisen darauf hin, dass es der APA nicht um eine Wirtschaftsprüfung als solche gehe. Die APA unterliegt schon jetzt, zusätzlich zur jährlichen Abschlussprüfung, als Genossenschaft der umfassenden Revision und Gebarungsprüfung nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz. Die APA erhält keine staatlichen Subventionen, keine Presseförderung und keine Gebührengelder. Die Nachrichtenagentur finanziert ihren Betrieb gewinnorientiert und ausschließlich nach privatwirtschaftlichen Kriterien durch Markterlöse. Das Geschäftsmodell der APA basiert maßgeblich auf Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Dieses Modell hat die APA zu einer der erfolgreichsten unabhängigen Nachrichtenagenturen in Europa gemacht.

Eine mögliche Rechnungshofprüfung der APA sei „daher unsachlich“ und auch demokratiepolitisch abzulehnen, erklären die APA-Geschäftsführer. Die APA zählt zur kleinen Gruppe von 20 unabhängigen von 140 Nachrichtenagenturen weltweit. Wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert die redaktionelle Unabhängigkeit der Nachrichtenagentur. Die APA fordert vom Gesetzgeber eine Klarstellung, damit diese Unabhängigkeit nicht in Form einer staatlichen Finanzkontrolle angetastet wird.

APA lehnt staatliche Finanzkontrolle ab

Die APA – Austria Presse Agentur warnt vor einer möglichen staatlichen Finanzkontrolle der Nachrichtenagentur und fordert im Begutachtungsverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz deshalb eine Klarstellung durch die Regierung. Konkret geht es um die künftigen Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Unabhängige Medien, die mehrheitlich in privatem Besitz stehen, dürfen von einer Ausweitung der staatlichen Finanzkontrolle nicht betroffen sein, heißt es in der APA-Stellungnahme.

Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes soll künftig bereits bei 25 Prozent Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten. Bisher galt ein Schwellenwert von 50 Prozent. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die seit 75 Jahren unabhängige Nachrichtenagentur APA aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird. Eine solche Einbeziehung der APA in die Kontrolle des Rechnungshofes wäre „demokratie- und medienpolitisch äußerst bedenklich und systemwidrig sowie verfassungsrechtlich gar nicht zulässig“, so die APA-Geschäftsführer Clemens Pig und Karin Thiller.

Die APA wurde am 1. September 1946 auf Initiative der Nachrichtenagenturen AP und Reuters als von Staat und Regierung unabhängige und privatwirtschaftlich organisierte Genossenschaft gegründet. AP und Reuters hatten sich nach dem Zweiten Weltkrieg dafür stark gemacht, dass in Deutschland, Österreich, Italien und Japan unabhängige Nachrichtenagenturen entstehen, die am „Free Flow of Information“ teilnehmen. Die APA befand sich zunächst im Eigentum der Tageszeitungen des Landes. Später kam der ORF mit Hörfunk (23 Prozent) und TV (22 Prozent) dazu. Der öffentlich-rechtliche Sender hält heute in Summe 45,6 Prozent der Anteile. Die Tageszeitungen besitzen mit rund 55 Prozent die Mehrheit der Anteile.

Die APA geht davon aus, dass eine Kontrolle der privaten Nachrichtenagentur durch den Rechnungshof nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre dies auch nicht begründet, halten Pig und Thiller unter Verweis auf ein für die APA erstelltes Gutachten des Salzburger Verfassungsrechtlers Walter Berka sowie die Rechtsexpertise des Anwalts Michael Pilz fest.

Zum einen würden durch eine staatliche Gebarungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle mehrheitlich privater Mediendienste grundrechtliche Garantien der Medienfreiheit verletzt. Zum anderen sei die in den 1980er-Jahren festgelegte Prüfung des ORF und seiner Beteiligungen ab 50 Prozent heute nicht einfach durch die Hintertür auf ORF-Minderheitsbeteiligungen erweiterbar, zumal der ORF kraft Verfassungsbestimmung einer Sonderzuständigkeit des Rechnungshofes unterliegt.

Pig und Thiller weisen darauf hin, dass es der APA nicht um eine Wirtschaftsprüfung als solche gehe. Die APA unterliegt schon jetzt, zusätzlich zur jährlichen Abschlussprüfung, als Genossenschaft der umfassenden Revision und Gebarungsprüfung nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz. Die APA erhält keine staatlichen Subventionen, keine Presseförderung und keine Gebührengelder. Die Nachrichtenagentur finanziert ihren Betrieb gewinnorientiert und ausschließlich nach privatwirtschaftlichen Kriterien durch Markterlöse. Das Geschäftsmodell der APA basiert maßgeblich auf Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Dieses Modell hat die APA zu einer der erfolgreichsten unabhängigen Nachrichtenagenturen in Europa gemacht.

Eine mögliche Rechnungshofprüfung der APA sei „daher unsachlich“ und auch demokratiepolitisch abzulehnen, erklären die APA-Geschäftsführer. Die APA zählt zur kleinen Gruppe von 20 unabhängigen von 140 Nachrichtenagenturen weltweit. Wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert die redaktionelle Unabhängigkeit der Nachrichtenagentur. Die APA fordert vom Gesetzgeber eine Klarstellung, damit diese Unabhängigkeit nicht in Form einer staatlichen Finanzkontrolle angetastet wird.