Identitäts-Prüfung für Online-Poster ab 2020

Die von ÖVP und FPÖ geplante Registrierungspflicht soll ab 2020 eine verpflichtende Identitäts-Feststellung beim Posten in Online-Foren bringen. Zuständig für die Prüfung sind die jeweiligen Foren-Betreiber. Diese müssen die Daten gegebenenfalls an Ermittlungsbehörden weitergeben, aber auch an Privatpersonen, die einen Poster klagen wollen. Das Posten mittels Synonym soll aber weiter möglich sein.

Laut dem am Mittwoch von ÖVP und FPÖ in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf werden die Betreiber selbst für die Authentifizierung der User zuständig sein. Diese sollen im begründeten Anlassfall dazu verpflichtet werden, die Klarnamen an die entsprechenden Stellen weiterzugeben.

Betroffen von der „digitalen Ausweispflicht“ bzw. (so die Regierung) „digitalen Vermummungsverbot“ sind laut dem Entwurf nur jene Anbieter, die eine gewisse Größe erreichen. Unter die Bestimmungen fällt, wer im Inland entweder mindestens 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz hat sowie wer über 50.000 Euro Presseförderung bezieht. Damit werden u.a. Facebook, Twitter und Youtube aber auch die österreichischen Tageszeitungen erfasst.

Diese Dienstanbieter werden verpflichtet, ab September 2020 die Identität der Poster zu überprüfen – und zwar Vorname, Nachname sowie die Adresse. Zur technischen Umsetzung bleibt das Gesetz wage: „Wie dies bewerkstelligt wird, bleibt dem Diensteanbieter überlassen“, heißt es in den Erläuterungen. Möglich wäre etwa der Weg über die Handy-Nummer: Die Verpflichtung wäre „beispielsweise dann erfüllt, wenn die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten mittels 2-Faktor-Authentifizierung mit Mobiltelefonnummer bestätigt werden oder der Diensteanbieter sichergestellt hat, dass er – gegebenenfalls in Kooperation mit dem Betreiber des Telefondienstes – bei begründeten Anfragen, die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten in Erfahrung bringen kann“, so der Entwurf.

Hält sich ein Betreiber nicht an diese Vorgaben, drohen empfindliche Strafen: Je nach Schwere des Vergehens sieht der Entwurf Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor; im Wiederholungsfall sogar bis zu einer Mio. Euro. Gestraft wird, wenn der Anbieter die Vorgaben bei der erstmaligen Registrierung der Poster nicht einhält oder nicht in der Lage ist, Auskunft über die Identität eines Posters zu erteilen. Zuständig für die Geldbußen ist die KommAustria als Aufsichtsbehörde.

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit müssen Diensteanbieter einen „verantwortlichen Beauftragten“ bestellen. Auch dieser kann bei Verletzungen der Vorgaben gestraft werden, hier sind Geldbußen bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Übermittelt werden muss die Identität eines Posters auf Ersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – sofern ein konkreter Verdachtes einer durch den Poster (online) begangenen Straftat vorliegt.

Ebenfalls übermittelt werden muss die Identität aber auch an eine dritte Person bei „begründetem schriftlichen Verlangen“. Dieses ist laut dem Entwurf dann gegeben, wenn diese dritte Person glaubhaft macht, „dass die Feststellung der Identität des Posters“ die „unabdingbare Voraussetzung“ bildet, um gegen den Poster gerichtlich vorzugehen. Konkret geht es hier um strafgerichtliches Vorgehen mittels Privatklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung oder wegen Verletzung der Ehre auf dem Zivilrechtsweg.

In Kraft treten wird das Gesetz laut den Regierungs-Plänen im September 2020. Schon zuvor – Ende März kommenden Jahres – müssen die betroffenen Anbieter ihren verantwortlichen Beauftragten bestellt haben.

Kosten für die öffentliche Hand sollen laut den „Folgeabschätzung“ des Entwurfs keine anfallen. Es sei davon auszugehen, dass die KommAustria die ihr zugeteilten Aufgaben „innerhalb der vorhandenen Ressourcen“ abzudecken in der Lage ist. Auswirkungen werden für die Unternehmen erwartet: Es werden „etwa 50 Unternehmen von den Verpflichtungen betroffen sein, die nach derzeitigem Wissensstand in einer Betrachtung über 4 Jahre weniger als 100.000 Euro pro Jahr ausmachen werden“, heißt es im Entwurf.