KommAustria: Barrierefreiheit-Richtlinien für private Fernsehangebote

Die KommAustria hat Richtlinien veröffentlicht, die die Barrierefreiheit für private Fernsehsender und vergleichbare Onlineangebote regeln. Demnach sind geplante Maßnahmen in einem auf drei Jahre ausgerichteten Aktionsplan darzustellen. Auf diese Weise „soll ein meinungsvielfältiges Angebot für Menschen mit Seh- und/oder Hör-Beeinträchtigungen sowie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen beständig wachsen“.

Über die Umsetzung der geplanten Schritte ist die Kommunikationsbehörde von den Betreibern jährlich zu informieren, wie es in einer Aussendung heißt. Diese Meldungen werden von der KommAustria wiederum in Jahresberichten zusammengefasst. Zudem wird klargestellt, wie die Fortschrittsberichte der Dienste zu gestalten sind. So will man „eine transparente und objektive Vergleichbarkeit der Pläne, Maßnahmen und Meldungen“ erreichen.

„Ausnahmesituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, verdeutlichen, dass nicht Teile der Gesellschaft dauerhaft daran gehindert sein dürfen, die mediale Informations- und Meinungsvielfalt zu nutzen“, wird KommAustria-Vorsitzender Michael Ogris zitiert. „Aber es geht eben nicht nur um besondere Situationen. Es geht um die alltägliche Teilhabe an demokratischen Meinungsbildungsprozessen, an Sportereignissen, an Kultur und an Unterhaltung.“

Ausgenommen von der Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote sind Anbieter von Mediendiensten, die mit ihren Leistungen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz erzielt haben oder deren Angebot nur lokal oder regional ausgerichtet ist. Ein wichtiger Punkt, gehe doch laut Ogris mit der Barrierefreiheit der Sendungsangebote „auch eine wirtschaftliche Herausforderung einher“, die gerade kleine Unternehmen vor Probleme stellen könnte.

Richtlinie abrufbar unter