Presserat gegen Veröffentlichung von Fotos ermordeter Frauen

Der Presserat (Senat 1) sieht in der Veröffentlichung von Fotos ermordeter Frauen in mehreren Artikeln der Tageszeitung „Österreich“ einen Verstoß gegen den Ehrenkodex, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Die Gesichter seien auf den Bildern weder verpixelt, noch auf eine andere Weise unkenntlich gemacht.

„Österreich“ bestritt eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Verstorbenen und wies darauf hin, dass in den Artikeln keine Details aus dem Privat- und Familienleben der Opfer preisgegeben wurden. Bei Straftaten, die besonders schwer wiegen, sei ein öffentliches Informationsinteresse zu bejahen. Dem stimmte der Senat zu: Berichte über Mordfälle seien grundsätzlich von öffentlichem Interesse.

Daraus ergebe sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers missachtet werden darf. Nach Ansicht des Senats sei die Textberichterstattung in den vorliegenden Fällen nicht überschießend. Anders verhält es sich hingegen mit den veröffentlichten Fotos der Opfer. Unverpixelte Fotos eines Mordopfers seien grundsätzlich geeignet, in die Persönlichkeitssphäre der ermordeten Person postmortal einzugreifen.

Diese waren auch keine Personen, die am öffentlichen Leben teilgenommen haben. Deshalb hätte auf deren Anonymitätsinteressen entsprechend Rücksicht genommen werden müssen. Laut Presserat verstößt die Veröffentlichung der Porträtbilder daher gegen die Punkt 5 und 6 des Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz, Schutz der Intimsphäre). Darüber hinaus kann dies auch das Pietätsgefühl und die Trauerarbeit der nahen Angehörigen beeinträchtigen.

Der Senat merkte zudem an, dass auf Fotos der mutmaßlichen Täter deren Gesichter mit einem schwarzen Balken zumindest teilweise verdeckt waren. Deren Anonymitätsinteressen seien also vom Medium berücksichtigt worden. Dem Persönlichkeitsschutz der Opfer sei nicht weniger Gewicht eingeräumt werden als jenem der Täter. Der Senat forderte die Medieninhaberin von „Österreich“ auf, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.